Ausschreibung des Hessischen Leichtatlethikverbandes
Ausschreibung
Kreis-Breitensportfest
des HLV Kreises Darmstadt- Dieburg
JU 18 / JU 16 / JU 14
Sonntag, 12. 06. 2022 in Heubach/Odw.
Ausrichter: TV 07 Heubach
Ort: Turnplatz an der Wiesentalhalle
Navigation: Am Turnplatz 7, 64823 Groß-Umstadt /
Ausweich-Parkplatz: Frenger Systeme am Ortseingang
Achtung! Am Turnplatz selbst stehen nur sehr begrenzt Parkplätze zur Verfügung! Wenn möglich Fahrgemeinschaften bilden!
Meldeschluss: 07. 06. 2022
Nachmeldungen sind nicht möglich!
Beginn: 11:00 Uhr
Vereinsgespräch/Helfereinweisung 10:30 Uhr
Die Meldungen erfolgen über den beigefügten Meldebogen.
Meldeadresse:
Startgebühr: 3,-- € pro Teilnehmer
Die Zahlung erfolgt nicht vor Ort, sondern nach dem Wettkampf durch Rechnungsstellung an die Vereine.
Disziplinen:
- Hindernissprint (Bananenkisten)
- Einzel-Biathlon (liegend und stehend)
- Stabweitsprung
- Hoch-Weitsprung (Achtung: in der Halle!)
- Baumstamm-Weitwurf
- Fahrradreifen-Drehwurf
Jede/r Teilnehmer/in nimmt an mindestens 3 Disziplinen teil. Die Auswahl muss vor Beginn des ersten Wettkampfes festgelegt sein.
Gestellungspflicht für Helfer:
Pro 4 gemeldete Teilnehmer/innen muss ein Helfer gestellt werde.
Hierfür sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Einweisungen finden vor Wettkampfbeginn statt.
Auszeichnungen: Jeder Teilnehmer/in erhält eine Urkunde.
Für Verpflegung ist gesorgt.
Hinweise:
Die vorzunehmenden Maßnahmen in Bezug auf die herrschende Coronasituation richten sich nach den zu dieser Zeit geltenden Landesverordnungen und werden zeitnah vor der Veranstaltung bekannt gegeben. Im Zusammenhang mit den dynamischen Entwicklungen der Risikobewertung der Corona-Pandemie können sich daher Änderungen der Ausschreibung ergeben. Dies sollte regelmäßig, insbesondere kurz vor der Veranstaltung, geprüft werden.
Die Infos zu den Corona-Maßnahmen werden auf www.darmstadt-dieburg.hlv.de veröffentlicht.
Weder der Veranstalter noch der Ausrichter übernimmt die Haftung für Unfälle, Diebstahl oder sonstige Schadensfälle
Wir schließen die Haftung für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.