Kündigung der Mitgliedschaft


Gemäß unserer Satzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Eine Kündigung für das Ende des Kalenderjahres muss also spätestens am 31. September des Jahres versendet werden ansonsten wird sie erst zum Jahresende des folgenden Kalenderjahres wirksam!

Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie ein Bestätigung per E-Mail mit Angabe der Wirksamkeit der Kündigung von der Mitgliederverwaltung


Die Daten, die Sie uns mit dem Formular zusenden, werden als E-Mail unverschlüsselt an die Mitgliederverwaltung und an den im entsprechenden Feld eingegebenen Empfänger gesendet. Die Daten werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung gemäß dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten DSGVO   gespeichert. Siehe auch Datenschutzerklärung  

  
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